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Historie

Mittwoch, 20.4.2005, 20:30 Uhr

- E-Mail mit Abmahnung der RA Waldorf mit der Aufforderung zum Montag, 25.4.2005 die beigefügte Unterlassungserklärung abzugegeben und die Kosten der RA Waldorf zu übernehmen (3.740 Euro, "berechnet" aus einem Gegenstandswert von 75.000 Euro)

- die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, hätte bedeutet ein Schuldeingeständnis abzugeben: "die Software DVD Shrink zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere über das Internet öffentlich zugänglich zu machen." was ich nicht getan habe!

Freitag, 22.4.2005

- Normaler Brief mit der Abmahnung der RA Waldorf mit der Aufforderung zum Montag 25.4.2005 die beigefügte Unterlassungserklärung abzugegeben

Samstag, 23.4.2005

- Brief als Einschreiben mit der Abmahnung der RA Waldorf mit der Aufforderung zum Montag 25.4.2005 die beigefügte Unterlassungserklärung abzugegeben

Montag, 25.4.2005, 09:45 Uhr

- eine Klarstellung der Situation und eine modifizierte Unterlassungserklärung gehen als meine Antwort als Fax (9:45Uhr) und als Einschreiben mit Rückscheinmit der Post raus

- modifiziert bedeutet hier, dass ich bis auf die Unterlassung des Anbringens des Links nichts eingestehe bzw bereit bin zu unterlassen was ich nicht getan habe

Mittwoch, 27.4.2005

- Antwort der RA Waldorf
- Annahme meiner modifizierten Unterlassungserklärung
- Aufforderung die "Kosten der Einschaltung" zu überweisen mit Termin des Zahlungseinganges 10.5.2005
- Angebot einer "gütlichen Streitbeilegung" in einem "klärenden Telefongespräch"

- keine Reaktion von meiner Seite auf dieses Schreiben der RA Waldorf
- sollte ein GERECHTFERTIGTER Anspruch auf die Erstattung der Kosten von 3.740 Euro bestehen, wird die RA Waldorf Klage einreichen und die Kosten gerichtlich einfordern müssen


seit dem 27.4.2005 keine neuen Meldungen

- keine Neuigkeiten seit dem letzten Schreiben, allerdings ist damit die Sache immer noch NICHT ausgestanden, denn soweit ich informiert bin, haben die RA Waldorf 3 Jahre Zeit ihre Forderungen einzuklagen


15.6.2005, 17:08Uhr



Eben bekam ich einen Anruf von der besagten Kanzlei, man wolle sich mit mir über eine "gütliche Einigung" der ausstehenden Kosten unterhalten und ob ich kurz Zeit hätte.

Meine Antwort war relativ kurz:

"Wenn sie mir etwas zu sagen haben, dann sagen sie es schriftlich."

Dann wollte der Herr noch wissen ob ich "das aktuelle Urteil" kenne. (welches Urteil worüber sagte er mir nicht..).

Meine Antworte lautete: "Auch das können sie mir gerne erzählen: schriftlich."

Da ich wohl nicht sehr ängstlich klang und recht bestimmt und sofort antwortete, wollte er sich wohl nicht länger mit mir aufhalten. "Dann wird das wohl vor Gericht ausgetragen." meinte er noch. "Wenn es sein muss, gerne." war dann das letzte was ich sagte.

Ach ja der Anruf kam auf mein Handy mit unterdrückter Nummer.

30.12.2005

Da ich ab und zu Anfragen bekomme, ob es etwas neues gibt: Nein, ich habe bis jetzt noch nichts neues wieder aus München gehört, was aber nichts zu sagen hat!

Vorbei ist die Sache damit noch nicht, wie ich von einigen ebenfalls Betroffenen weis, die mittlerweile Mahnbescheide bekamen oder wo Klage eingereicht wurde. Bei diesen Fällen handelte es sich um Bootlegs oder Videokopierschutzdekoder, welche bei Ebay versteigert werden sollten.

Fälle mit Mahnbescheiden oder Klagen wegen Verlinkung sind mir noch nicht bekannt, ich denke hier wird man das Ergebnis des Heise Verfahrens abwarten müssen und dann sehen wie die Waldorf RA weiter verfahren.

15.02.2008 - Eingang Klageschrift der Kanzlei Waldorf vor dem AG München, Abt. Urheberrechtssachen

Anklageschrift der Waldorf RA vor dem AG München geht ein. Man beachte das Datum von Abmahnungseingang und Klageerhebung. Die Antwort muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen, da sonst: "Der Prozess kann also alleine wegen einer Fristversäumnis verloren werden."

Nachdem einige ähnlich gelagerte Prozesse (nach zu lesen hier) wenig erfolgreich für die Beklagten verlaufen sind und ich meine Anklageschrift erhalten habe, habe ich mit meinem Anwalt beschlossen Schadensbegrenzung zu betreiben.

1. keine Teilnahme meines Anwalts am Prozess
- so spare ich zumindest die Kosten für meinen Anwalt

2. Klageanerkennung
- Prozesskosten fallen dadurch etwas niedriger aus

3. Zahlung der geforderten Summe der Rechtsanwaltskosten (etwas über 2.500Eur) + Zinsen, Prozesskosten und gegnerischer Anwaltskosten für den Prozess

- nach langem Diskutieren und Einbezug der hier geposteten Erfahrungen würde ein Prozess beim AG keine Aussicht auf Erfolg haben und man müsste sicher durch weitere Instanzen gehen. Dazu fehlen mir die Mittel, Nerven und die Zeit.

Mein Anwalt wollte mich animieren nach München zu fahren und am Prozess teilzunehmen (vorm AG brauch man keinen Anwalt), aber das wollte ich nicht...

Details zu den Kosten sobald die entsprechenden Forderungen eintreffen.

21.2.2008

Nach einem Termin beim Anwalt und der Auswertung von bisherigen Urteilen zu gleichen Fällen, wird klar das ein Prozess keine Aussichten auf Erfolg hat. Bisherige Prozesse haben lediglich mit einem Vergleich (80:20) für die Beklagten geendet. Dazu kommen bei einem Prozess noch die eigenen Anwaltskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts und natürlich Gerichtskosten. Diese Kosten stehen im keinem Verhältnis zu dem Ergebnis des Vergleichs. Wenn müsste man in sich durch höhre Instanzen klagen, was leicht zum persönlichen finanziellen Ruin führen kann. Auch wurden alle mir bekannten bisherigen Prozesse in Verlinkungsfällen vor dem AG München verloren.

Die nüchterne Bilanz ist eine Klageanerkenntnis. So kommt es zu keinem Prozess und weiteren Anwalts/Gerichtskosten. Das bedeutet aber auch, dass ich die geforderten knapp 2.700Eur Rechtsanwaltskosten (plus Zinsen ab Datum Klageanerkentniss) bezahlen werde.

22.02.2008

- Anerkennung des Klageanspruchs (Kosten der RÄ Waldorf) geht als Fax und Brief an das AG München raus

14.03.2008

Überweisung an die Waldorf RA Kanzlei.